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| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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| 1. |
| Unsere Tätigkeit ist auf den
Nachweis von Objekten und/oder die Vermittlung von Verträgen
gerichtet. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben
basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht,
über Objekte und Vertragspartner möglichst umfassende
Angaben zu erhalten. Eine Haftung für Richtigkeit und
Vollständigkeit dieser Informationen können wir nicht
übernehmen. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber,
mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten,
ausgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf
bzw. -vermietung/-verpachtung sind vorbehalten. |
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| 2. |
| Wir sind berechtigt für beide
Vertragsparteien, also Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter
bzw. Pächter/Verpächter uneingeschränkt und entgeltlich
tätig zu sein. |
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| 3. |
| Unsere Angebote und Mitteilungen
sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe
ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet,
an uns die Provision zu zahlen, welche im Erfolgsfall
angefallen wäre. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt,
so hat er uns dies unverzüglich und schriftlich mitzuteilen
und ggfs. zu belegen. |
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| 4. |
| Die Maklerprovision ist verdient,
sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres
Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit
genügt. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit
die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen,
ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der
Verhandlungen ist uns unaufgefordert, unverzüglich und
schriftlich mitzuteilen. Wird die Geschäftsgelegenheit
dem Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber
dem Anbietetenden Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige
Maklerdienste Dritter abzulehnen. |
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| 5. |
| Der Anspruch auf Provision bleibt
bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund
einer auflösenden Bedingung erlischt. Das Gleiche gilt,
wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des
Auftragsgebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person
liegenden Gründen, rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt
wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist
derjenige Vertragsteil, welcher den Anfechtungsgrund gesetzt
hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Abschluss ohne
unsere Mitwirkung hat der Auftraggeber uns die Vertragspartei
bekannt zu geben. |
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| 6. |
| Unsere Provision berechnet sich
aus dem Kaufpreis bzw. aus dem Miet-/ Pachtzins, die gesetzliche
Mehrwertsteuer aus dem Provisionsbetrag. Die Höhe unserer
Provision ergibt sich seitens Käufer/Mieter/Pächter aus
unseren Angebotsunterlagen, seitens Verkäufer/Vermieter/Verpächter
aus beidseitiger Vereinbarung. Die Maklerprovision ist
fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw.
bei Unterzeichnung des Miet-/ Pachtvertrages sowie bei
Zuschlag in einer Zwangsversteigerung und zahlbar innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Provision ist
auch verdient bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts,
das im Zusammenhang mit dem Angebot steht. |
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| 7. |
| Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen
der gesetzlichen Zulässigkeit für unseren Firmensitz Trier. |
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